Vorgehensweise
Informationen zum Hintergrund und Ablauf der Initiative finden Sie
unter „Was wir tun“. Untenstehend können Sie sich im Formular als Helfer registrieren.
Bitte geben Sie im Nachrichtenfeld an welche folgende Tätigkeiten Sie anbieten möchten und in welchem Zeitraum Sie verfügbar sind (sofern eingrenzbar):
- Hund ausführen
- Einkäufe erledigen (Lebensmittel, Drogerie, Apotheke)
- Rezept beim Arzt abholen
Nach Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Sollten Sie nicht Facebook nutzen und damit keinen Zugang zur Gruppe „Nachbarschaftshilfe Ladenburg“ haben, kommen wir auf Sie zu, sofern der Bedarf nicht über die Mitglieder in der Gruppe abgedeckt werden kann.
Bitte beachten Sie bei allen Tätigkeiten unbedingt die empfohlenen Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Instituts.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mithilfe und verweisen auf unten angeführte Datenschutzhinweise.
Achtung! Das betätigen der Return- bzw. der Enter-Taste sorgt dafür, dass das Online Formular sofort versendet wird.
Datenschutzhinweise
Sofern Sie sich zur Nachbarschaftshilfe Ladenburg anmelden, werden die dabei von Ihnen angegebenen Daten zur Vermittlung von Kontakten gespeichert und genutzt. Die Angabe der Daten ist zum Zweck der Nachbarschaftshilfe erforderlich.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Soweit eine Einwilligung erteilt worden ist, besteht das Recht zum jederzeitigen Widerruf, wobei der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt. Bitte richten Sie den Widerruf per Mail an nachbarschaftshilfe-ladenburg@outlook.de
Durch die Anmeldung und Mitarbeit bei der Nachbarschaftshilfe Ladenburg können Sie Zugriffe auf personenbezogene Daten Dritter erhalten. Es ist untersagt, diese Daten unbefugt zu anderen als dem, zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck, zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden aus der Nachbarschaftshilfe Ladenburg hinaus.