Nachbarschaftshilfe Ladenburg

Nachbarn helfen Nachbarn in Ladenburg

Monat: März 2020 (Seite 1 von 2)

Aufruf der Stadt Ladenburg

Die Stadt Ladenburg ruft aktuell alle Ladenburger Bürgerinnen und Bürger , die medizinische Schutzmaterialien besitzen (wie beispielsweise Atemschutzmasken, Schutzbrillen, Handschuhe oder Schutzkleidung) auf, diese für die aktuelle Bekämpfung des Coronavirus den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt zu finden und auch in der Bürger-App.

Die Stadt Ladenburg gibt bekannt

Allgemeinverfügung der Stadt Ladenburg

Stand: 30.03.2020

Allgemeinverfügung der Stadt Ladenburg

1.) Es ist verboten, sich an nachfolgenden Orten im Stadtgebiet Ladenburg aufzuhalten:

  • Neckarwiesen der Stadt Ladenburg (Festwiese, Liegewiese und Grillwiese) ab dem Benz-Park „Am Neckardamm“ entlang der Neckarstraße bis zum Fähranlegeplatz Ladenburg einschließlich des gesamten Neckarstrandes, ausgenommen der Wege.
  • Grünanlage „Benzpark“ zwischen dem Carl-Benz-Haus und der Carl-Benz-Garage bis zum Weg „Am Neckardamm“, ausgenommen der Wege.
  • Reinhold-Schulz-Waldpark, ausgenommen der Wege.
  • Neckartorplatz einschließlich der benachbarten Grünflächen ab der Hauptstraße entlang der Wallstadter Straße bis zur Jahnstraße, ausgenommen der Wege.
  • Schulhöfe und Spielplätze sowie Skatepark und Pumptrack-Anlage.

2.) Die Anordnung nach Ziffer 1 ist zunächst bis 19.04.2020 um 24.00 Uhr befristet.

3.) Für den Fall der Nichtbeachtung des Verbots in Ziffer 1 dieser Verfügung wird die Anwendung  des unmittelbaren Zwangs angedroht.

Sofortige Vollziehbarkeit

Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG. Der Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung.

Die Allgemeinverfügung beschränkt den Aufenthalt an Orten, an denen typischerweise eine große Zahl von Gruppen zusammenkommt. Die Durchsetzung der allgemeinen Kontaktverbotsregeln ist hier deutlich erschwert. Anordnungen zum Aufenthalt an bestimmten Orten im Stadtgebiet können jeweils der aktuellen Lage angepasst werden.

Bekanntmachungshinweis

Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und erhält zeitgleich ihre Wirksamkeit.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann im Schaukasten der Stadt Ladenburg, Hauptstraße 7, 68526 Ladenburg, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Ladenburg erhoben werden.

Hinweise

Aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung kommt einem Widerspruch keine aufschiebende Wirkung zu. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe kann gemäß § 80 Absatz 5 VwGO auf Antrag die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ganz oder teilweise anordnen.

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG zuwiderhandelt.

Ladenburg, den 30.03.2020

Stefan Schmutz
Bürgermeister

„Ladenburg hält zusammen“

Die Stadt Ladenburg hat heute eine Übersicht der Serviceleistungen der Ladenburger Gewerbetreibenden veröffentlicht.

Die Verantwortlichen schreiben dazu auf der Homepage der Stadt Ladenburg :“In den Kategorien Einzelhandel, Gastronomie und Lebensmittel ist neben den Kontaktdaten und den Angaben zu den aktuellen Öffnungszeiten auch der Hinweis, ob eine Abholung oder Lieferung möglich ist, aufgeführt. Die Übersicht ist zudem auch in der Bürger-App abrufbar.“

Die komplette Information zu der Aktion, zu der unter anderem auch der sogenannte „Soli-Gutschein“ gehört, finden sie hier.

Notdienst für Rathaus und Bürgerbüro eingerichtet

Die Stadt Ladenburg hat seit gestern, dem 23. März, einen Notdienst für dringliche und unaufschiebbare Bürgeranliegen eingerichtet. Dennoch bleiben beide Anlaufstellen für den Publikumsverkehr geschlossen, um die Infektionsgefahr für die Angestellten so gering wie möglich zu halten.

Nähere Informationen sind der Homepage der Stadt Ladenburg zu entnehmen.

2. Woche: Wir sind da für Euch

Wir starten heute in die 2. Woche. Und as mit mittlerweile knapp 75 freiwilligen Helferinnen und Helfern. Unsere Hotline ist täglich von 10.00 bis 14.00 Uhr besetzt (nur werktags). Unter der Rufnummer 0 62 03/70-168 könnt ihr eure Bedarfe melden. Wir werden dann schnellstmöglich einen passende Helferin oder passenden Helfer organisieren.

Terra X: Prof. Harald Lesch Zum Thema „Coronavirus – unnötiger Alarm?“

Anzahl der Helfer*innen steigt stetig an

Aktuell haben wir nun 66 freiwillige Helferinnen und Helfer, die uns unterstützen und bedürftigen Personen zur Seite stehen wollen. Es bewegt uns sehr, dass so viele Personen unser Angebot unterstützen.

Und das auch auf so ganz unterschiedliche und individuelle Art und Weise. Sogar Ladenburger Jugendliche haben uns ihre Hilfe angeboten. Wir können uns nur verneigen vor so viel Hilfsbereitschaft.

Danke!

Na also, geht doch

Wie der SWR heute Nachmittag berichtet, werden wohl die neuen Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus weitestgehend eingehalten.

Laut Baden-Württembergs Innenminister Strobl träfen sich die Menschen nicht mehr in größeren Gruppen. Aktuell kontrollieren bis zu 500 Polizisten und Polizistinnen in Baden-Württemberg die Situation in der Öffentlichkeit.

(Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/corona-aktuell-100.html)

NDR Podcast: Coronavirus Upate mit Prof. Christian Drosten

Zum Start des Podcasts bitte auf das Bild klicken.

„Hilfe unter Nachbarn“ – aus dem Mannheimer Morgen

Mannheimer Morgen, 20.03.2020

Toll, dass es auch in den Nachbargemeinden so viel Hilfsbereitschaft gibt. Danke an alle da draußen.

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