Nachbarschaftshilfe Ladenburg

Nachbarn helfen Nachbarn in Ladenburg

Baden-Württemberg führt die Maskenpflicht ein

Ab kommenden Montag, den 27. April, gilt in ganz Baden-Württemberg eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, also z. B. beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr.

Zur Begründung nannte Ministerpräsident Kretschmann, dass sich derzeit wohl nur wenige Menschen an die landesweite dringende Empfehlung Masken zu tragen, halten würden.

Quelle: Mannheimer Morgen

Frohe Ostern

Wir hoffen ihr genießt die Feiertage auch im kleinen Kreise,
dieses Jahr auf besonderer #stayathome – Weise .
Vielen Dank für all euren Support,
jedes Angebot, jeden Einkauf und jedes liebe Wort.
Passt auf euch auf und bleibt gesund,
alle anderen Wünsche rücken aktuell in den Hintergrund.
Wir sagen „Danke“ – und genug des „Reim“,
wir sind froh Teil dieser Initiative zu sein!

Aufruf der Kleiderkammer Ladenburg

Die Kleiderkammer Ladenburg gibt bekannt, dass sie bis auf Weiteres auf Grund von Corona geschlossen bleibt. Die Kleiderkammer gibt rechtzeitig bekannt, ab wann sie wieder geöffnet werden kann. (Quelle: Bürger App, Webseite Stadt Ladenburg)

Bürgermeister Schmutz sucht freiwillige Näher*innen

Auf seinem Instagram-Profil (@stefanschmutz) hat unser Bürgermeister Stefan Schmutz einen Aufruf gestartet. Gesucht werden freiwillige Näher*innen, die Gesichtsmasken nähen können und möchten.

Material und Schnittmuster gibt es im Rathaus und Interessierte möchten sich bitte vorab melden, damit eine kontaktlose Übergabe arrangiert werden kann.

Bitte wenden sie sich an die Hotline Nummer 06203/70168 (telefonisch oder per Whatsapp).

Update (07.04.2020, 13:15 Uhr) : Hier noch der offizielle Beitrag auf der Webseite der Stadt Ladenburg.

(Bild: Instagram @stefanschmutz)
Bürgermeister Schmutz sucht Freiwillige

Selbstgenähte Masken – ein Hinweis für alle, die selbst nähen

In verschieden Medien wird gerade darüber berichtet, dass hilfsbereiten Menschen, die selbst Atem- oder Mundschutz-Masken nähen, Abmahnungen drohen. Es drohen sogar Straf- und Bußgelder. Grundlage dafür ist wohl das Medizinproduktegesetz (Paragraf 4 Absatz 2 ).

Wie z. B. n-TV berichtet, darf die Bezeichnung „Schutz“ in Verbindung mit den Masken nicht verwendet werden, da dieser Begriff den medizinischen Produkten vorbehalten sei.

Also, solltet ihr selbst Masken produzieren und anbieten, egal ob unentgeltlich oder nicht, achtet darauf, wie ihr die Masken benennt.

Aufruf der Stadt Ladenburg

Die Stadt Ladenburg ruft aktuell alle Ladenburger Bürgerinnen und Bürger , die medizinische Schutzmaterialien besitzen (wie beispielsweise Atemschutzmasken, Schutzbrillen, Handschuhe oder Schutzkleidung) auf, diese für die aktuelle Bekämpfung des Coronavirus den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt zu finden und auch in der Bürger-App.

Die Stadt Ladenburg gibt bekannt

Allgemeinverfügung der Stadt Ladenburg

Stand: 30.03.2020

Allgemeinverfügung der Stadt Ladenburg

1.) Es ist verboten, sich an nachfolgenden Orten im Stadtgebiet Ladenburg aufzuhalten:

  • Neckarwiesen der Stadt Ladenburg (Festwiese, Liegewiese und Grillwiese) ab dem Benz-Park „Am Neckardamm“ entlang der Neckarstraße bis zum Fähranlegeplatz Ladenburg einschließlich des gesamten Neckarstrandes, ausgenommen der Wege.
  • Grünanlage „Benzpark“ zwischen dem Carl-Benz-Haus und der Carl-Benz-Garage bis zum Weg „Am Neckardamm“, ausgenommen der Wege.
  • Reinhold-Schulz-Waldpark, ausgenommen der Wege.
  • Neckartorplatz einschließlich der benachbarten Grünflächen ab der Hauptstraße entlang der Wallstadter Straße bis zur Jahnstraße, ausgenommen der Wege.
  • Schulhöfe und Spielplätze sowie Skatepark und Pumptrack-Anlage.

2.) Die Anordnung nach Ziffer 1 ist zunächst bis 19.04.2020 um 24.00 Uhr befristet.

3.) Für den Fall der Nichtbeachtung des Verbots in Ziffer 1 dieser Verfügung wird die Anwendung  des unmittelbaren Zwangs angedroht.

Sofortige Vollziehbarkeit

Die Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar nach § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG. Der Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung.

Die Allgemeinverfügung beschränkt den Aufenthalt an Orten, an denen typischerweise eine große Zahl von Gruppen zusammenkommt. Die Durchsetzung der allgemeinen Kontaktverbotsregeln ist hier deutlich erschwert. Anordnungen zum Aufenthalt an bestimmten Orten im Stadtgebiet können jeweils der aktuellen Lage angepasst werden.

Bekanntmachungshinweis

Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und erhält zeitgleich ihre Wirksamkeit.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann im Schaukasten der Stadt Ladenburg, Hauptstraße 7, 68526 Ladenburg, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Ladenburg erhoben werden.

Hinweise

Aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung kommt einem Widerspruch keine aufschiebende Wirkung zu. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe kann gemäß § 80 Absatz 5 VwGO auf Antrag die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ganz oder teilweise anordnen.

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG zuwiderhandelt.

Ladenburg, den 30.03.2020

Stefan Schmutz
Bürgermeister

„Ladenburg hält zusammen“

Die Stadt Ladenburg hat heute eine Übersicht der Serviceleistungen der Ladenburger Gewerbetreibenden veröffentlicht.

Die Verantwortlichen schreiben dazu auf der Homepage der Stadt Ladenburg :“In den Kategorien Einzelhandel, Gastronomie und Lebensmittel ist neben den Kontaktdaten und den Angaben zu den aktuellen Öffnungszeiten auch der Hinweis, ob eine Abholung oder Lieferung möglich ist, aufgeführt. Die Übersicht ist zudem auch in der Bürger-App abrufbar.“

Die komplette Information zu der Aktion, zu der unter anderem auch der sogenannte „Soli-Gutschein“ gehört, finden sie hier.

Notdienst für Rathaus und Bürgerbüro eingerichtet

Die Stadt Ladenburg hat seit gestern, dem 23. März, einen Notdienst für dringliche und unaufschiebbare Bürgeranliegen eingerichtet. Dennoch bleiben beide Anlaufstellen für den Publikumsverkehr geschlossen, um die Infektionsgefahr für die Angestellten so gering wie möglich zu halten.

Nähere Informationen sind der Homepage der Stadt Ladenburg zu entnehmen.

2. Woche: Wir sind da für Euch

Wir starten heute in die 2. Woche. Und as mit mittlerweile knapp 75 freiwilligen Helferinnen und Helfern. Unsere Hotline ist täglich von 10.00 bis 14.00 Uhr besetzt (nur werktags). Unter der Rufnummer 0 62 03/70-168 könnt ihr eure Bedarfe melden. Wir werden dann schnellstmöglich einen passende Helferin oder passenden Helfer organisieren.

« Ältere Beiträge